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chip.de: Verfolgung von Raubkopierern erst ab 200 Downloads

18.08.2008 | Die Generalstaatsanwaltschaften wehren sich jetzt offenbar gegen die ausufernden Abmahnungen von Filesharern.

Verfolgung von Raubkopierern erst ab 200 Downloads

Verfolgung von Raubkopierern erst ab 200 Downloads

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Focus empfahlen die Behörden im Juni, die Strafverfolgung auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen zu beschränken.

Die Bundesländer entscheiden dabei unterschiedlich, ab welcher Schwelle ein Filesharer gewerbsmäßig handelt. Eine Leitlinie an nordrhein-westfälische Staatsanwälte soll die Grenze bei 200 illegalen Downloads ziehen. Sachen-Anhalts Justiz verfolgt strafrechtlich ab 3.000 Dateien oder 200 heruntergeladenen Filmen. Die südlichen Bundesländer werden ab einer Schadenssumme von 3.000 Euro aktiv.

Grund für die Mildtätigkeit ist die hohe Mehrbelastung der Staatsanwaltschaften durch die Abmahnwelle. Nur über den Umweg Staatsanwaltschaft und Akteneinsicht kommen die Vertreter von Musik- und Filmbranche an die Adressdaten von Filesharern. Diesen Weg haben die Generalstaatsanwälte jetzt deutlich schwerer gemacht.  (mar)

Quelle: www.chip.de


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